Förderung von Umwelt- und Klimaschutz im Havelland
Der Landkreis Havelland setzt sich aktiv für den Schutz unserer Umwelt, den Erhalt der Natur, die Pflege der Landschaft und den Klimaschutz ein. Mit unseren neuen Förderrichtlinien möchten wir Projekte fördern, die einen nachhaltigen Beitrag zur ökologischen Vielfalt, zur Pflege einzigartiger Baum-Naturdenkmale, zur Pflanzung und Pflege von Gehölzen sowie zur Stärkung des Klimaschutzes leisten.
Egal ob Sie als Privatperson, Verein, Kommune oder Institution tätig sind – wir unterstützen Ihr Engagement für eine lebenswerte und nachhaltige Umwelt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Ideen zu verwirklichen, und leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den Schutz unserer Umwelt und die Zukunft kommender Generationen!
Förderrichtlinien im Überblick
# **Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege**
**Was wird unter anderem gefördert?**
- Einrichtung, Betreuung, Pflege und Reparatur einfacher Schutz- und Hilfsstrukturen für Tiere (z. B. Amphibienzäune, Nistkästen und Storchenhorste, Fledermausquartiere, Nisthilfen für Insekten),
- kleine Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung artenreicher Wiesen, Säume oder anderer Kleinstrukturen,
- Ausstattung und Materialien für Beratung, Öffentlichkeitsarbeit oder Aktionen im Arten- und Naturschutz.
**Wer kann einen Antrag stellen?**
- Natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Vereine, Institutionen)
- Kommunen
#### **Wie wird gefördert?**
- Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
- Bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
- Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt
Weitere Informationen finden Sie in der **Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Havelland** (Version 2)**.**
Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung
- Maßnahmenbeschreibung und Begründung,
- Fotos des aktuellen Zustands der Fläche,
- Finanzierungsplan (Übersicht über die Gesamtfinanzierung, einschließlich etwaiger Eigen- und Drittmittel sowie Angebote),
- Zeitplan für die Umsetzung,
- gegebenenfalls Übersichtspläne oder Skizzen,
- gegebenenfalls Nachweis der Verfügungsberechtigung und der langfristigen Verfügbarkeit der Fläche (z. B. Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag),
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kein Maßnahmenbeginn erfolgt.
Die Unterlagen sind **vollständig** und in **digitaler Form** einzureichen.
Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden. Die geförderten Maßnahmen sind im jeweiligen Bewilligungsjahr bis zum 31. Dezember abzuschließen.
**Antragsfrist:** 30. Juni des laufenden Jahres
So stellen Sie Ihren Antrag
Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können online eingereicht werden.
**So funktioniert es:**
1. Starten Sie die Online-Antragstellung.
2. Füllen Sie das digitale Formular aus.
3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.
4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.
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# **Schutz und Pflege von Baum-Naturdenkmalen**
Baum-Naturdenkmale prägen das Landschaftsbild im Havelland und sind aufgrund ihres Alters, ihrer Gestalt oder historischen Bedeutung besonders schützenswert.
Mit der Förderrichtlinie unterstützt der Landkreis Maßnahmen, die der Erhaltung, Pflege und Verkehrssicherheit dieser Bäume dienen und ihren ökologischen, ästhetischen und kulturellen Wert langfristig sichern.
**Was wird unter anderem gefördert?**
- **Pflege und Erhalt:**
- Fachgerechte Baumschnitte, Kronensicherungen und andere Maßnahmen
- **Gutachten und Pflegekonzepte:**
- Erstellung von Baumgutachten und Maßnahmenplänen durch qualifizierte Fachleute
- **Material und Dienstleistungen:**
- Beschaffung von Materialien oder Leistungen, die unmittelbar dem Schutz und Erhalt von Baum-Naturdenkmalen dienen
**Wer kann einen Antrag stellen?**
- Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigte von Baum-Naturdenkmalen im Landkreis Havelland
**Wie wird gefördert?**
- Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
- Bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
- Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt
Weitere Informationen finden Sie in der **Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und der Pflege von Baum-Naturdenkmalen im Landkreis Havelland** (Version 2)**.**
Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung
- Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme(n),
- Kostenangebote der geplanten Maßnahme(n),
- Qualifikations- bzw. Fachkundenachweis der ausführenden Person oder des ausführenden Unternehmens,
- aussagekräftige Fotos des betroffenen Baum-Naturdenkmals (Nah- und Fernaufnahmen),
- soweit zutreffend: Angaben zu bereits bestehenden Auflagen oder Anordnungen (z. B. aus verkehrssicherungsrechtlichen Anordnungen),
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kein Maßnahmenbeginn erfolgt.
Die Unterlagen sind **vollständig** und in **digitaler Form** einzureichen.
Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden. Die geförderten Maßnahmen sind im jeweiligen Bewilligungsjahr bis zum 31. Dezember abzuschließen.
**Antragsfrist:** 30. September des laufenden Jahres
So stellen Sie Ihren Antrag
Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und der Pflege von Baum-Naturdenkmalen können online eingereicht werden.
**So funktioniert es:**
1. Starten Sie die Online-Antragstellung.
2. Füllen Sie das digitale Formular aus.
3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.
4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.
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# **Pflanzung und Pflege von Gehölzen**
Bäume und Sträucher leisten einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt, zum Klimaschutz und zum charakteristischen Landschaftsbild im Havelland. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten, verbessern das Mikroklima und prägen Städte, Dörfer und die offene Landschaft. Eine besondere Bedeutung kommt dabei alten, regionaltypischen Kulturobstsorten zu, die Teil unseres Natur- und Kulturerbes sind. Mit der Förderrichtlinie zur Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen unterstützt der Landkreis Havelland Maßnahmen, die neue Gehölzstrukturen schaffen und den langfristigen Bestand vorhandener Gehölze sichern.
**Was wird unter anderem gefördert?**
- Neupflanzung von heimischen Gehölzen und alten, regionaltypischen Obstsorten
- notwendige Materialien wie Stützpfähle, Pflanzbindungen, Baumschutzmaßnahmen (z. B. Verbissschutz)
- Anwuchs- und Entwicklungspflege
- fachgerechter Schnitt und Pflegemaßnahmen bestehender Gehölze
**Wer kann einen Antrag stellen?**
- Natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Vereine, Institutionen)
- Kommunen
**Wie wird gefördert?**
- Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
- bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
- Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt
Weitere Informationen finden Sie in der **Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen im Landkreis Havelland** (Version 2).
Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung
- Maßnahmenbeschreibung und Begründung,
- Fotos des aktuellen Zustands der Fläche,
- Karte der Maßnahmenfläche,
- Pflanzplan oder Übersichtsplan der zu pflegenden Gehölze mit Angabe der Arten bzw. Sorten,
- Finanzierungsplan (Übersicht über die Gesamtfinanzierung, einschließlich etwaiger Eigen- und Drittmittel sowie Angebote von Baumschulen),
- Zeitplan für die Umsetzung,
- Nachweis der Verfügungsberechtigung und der langfristigen Verfügbarkeit der Fläche (z. B. Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag),
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kein Maßnahmenbeginn erfolgt.
Die Unterlagen sind **vollständig** und in **digitaler Form** einzureichen.
Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden.
**Antragsfrist:** 30. Juni des laufenden Jahres
So stellen Sie Ihren Antrag
Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können online eingereicht werden.
**So funktioniert es:**
1. Starten Sie die Online-Antragstellung.
2. Füllen Sie das digitale Formular aus.
3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.
4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.
# **Förderrichtlinie Stecker-Solargeräte**
Nach der erfolgreichen Förderung im Jahr 2024 setzt der Landkreis Havelland ein wichtiges Zeichen für nachhaltige Energieerzeugung: Ab dem 1. April 2025 können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter im Landkreis erneut online Anträge auf Fördermittel für Balkonkraftwerke stellen.
Gefördert wird ein Balkonkraftwerk (mit maximal 800 Watt) pro Haushalt mit einer pauschalen Fördersumme in Höhe von **180 Euro**.
**Es können ausschließlich Balkonkraftwerke gefördert werden, die nach dem 01. April 2025 neu angeschafft werden. Der Antrag auf Förderung kann erst nach dem Kauf, der vollständigen Montage und der Registrierung im Marktstammdatenregister gestellt werden.**
Erst ab Dienstag, dem **01.04.2025**, werden Förderanträge angenommen. Die Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet. Sollten die Fördergelder erschöpft sein, wird das Förderprogramm beendet.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlangen über das Online-Formular an den Landkreis Havelland einzureichen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular,
- eine Kopie der Rechnung über die angeschaffte Stecker-PV-Anlage inkl. Nachweis des Solarmodul-Typs,
- eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, TÜV Zertifikat, VDE Nachweis),
- die Anmeldung im Marktstammdatenregistern ist durch die Eingabe der Meldenummer der Bundesnetzagentur nachzuweisen (Die Anmeldung einer Solaranlage funktioniert vollständig über ein Onlineformular und ist komplett kostenlos. Die Anmeldung der Solaranlage erfolgt auf der Website des _[Marktstammdatenregisters](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)_),
- gegebenenfalls Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters,
- ein Foto der montierten und installierten Stecker-PV-Anlage.
Nur vollständig ausgefüllte und eingereichte Förderanträge werden berücksichtig.
Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der _**[Förderrichtlinie](https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/amt66/Klimaschutz/Foerderrichtlinie_2025_Final.pdf)**_
**Die Beantragung der Fördergelder erfolgt über ein _[Online-Formular](https://formulare.hvlnet.de/formcycle/form/provide/754/)_.**
Warum Stecker-Solaranlagen
Das Förderprogramm soll vorrangig Mieter und Eigentümer von Wohnungen ohne große Dachflächen ansprechen. Auch diese große Nutzergruppe soll für die Energiewende begeistert werden und die Möglichkeit haben, selbst Strom zu produzieren und zu nutzen.
Mit der einfachen Installation eines Stecker-Solargerätes z.B. am Balkon, auf der Terrasse, der Garage oder dem Gartenhäuschen, kann der eigene Energiebedarf durch selbsterzeugten Strom reduziert werden.
Maximal dürfen Stecker-Solargeräte laut Solarpaket I 2.000 Watt liefern und eine Wechselrichterleistung von 800 Watt (AC) nicht überschreiten. Dieses soll in Kürze vom Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin bieten viele Hersteller die Möglichkeit einer Drosselung des Wechselrichters auf 600 Watt an. Sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist, kann man per App die Wechselrichterleistung anpassen. Der produzierte Strom wird über eine Steckdose direkt mit dem Stromkreis des Haushalts verbunden und versorgt die angeschlossenen Geräte, z.B. Fernseher, Waschmaschine oder Geschirrspüler. Der Stromzähler läuft dann langsamer und es wird weniger Netzstrom benötigt. So haben Besitzer eines Stecker-Solargerätes die Möglichkeit, ihre Stromkosten zu reduzieren.
Weitere Informationen zu Stecker-Solargeräten finden Sie auf der Seite der _[Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715)_.
Wie viel Strom erzeugt ein 800 Watt Balkonkraftwerk?
Bei der Berechnung der jährlichen Stromerzeugung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zu berücksichtigen sind dabei die Ausrichtung der Module, die Jahreszeit, die Sonneneinstrahlung und mögliche Verschattung sowie der Neigungswinkel der Module.
Es gibt die Faustformel für die Region Deutschland, dass pro installiertem Kilowattpeak (kWp) jährlich 900 kWh produziert werden.
Berechnung der Modulleistung: 0,8 \* 900 kWh/kWp = **720 kWh jährliche Stromerzeugung.**
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 30 Cent/kWh ergibt sich eine **Ersparnis von 216** € im Jahr.
Der eigens produzierte Strom kann **312 kg C02/Jahr vermeiden.**
_[Förderrichtlinie Stecker-Solargeräte](https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/amt66/Klimaschutz/Foerderrichtlinie_2025_Final.pdf)_
**So können Sie die Stecker-Solargeräte beispielsweise installieren:**
[](https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/amt66/Klimaschutz/Balkonanlage_auf_Dach_installiert.jpg)
_© Landkreis Havelland, Umweltamt_
[](https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/amt66/Klimaschutz/Steckersolaranlage_auf_Terasse.jpg)
_© Landkreis Havelland, Umweltamt_
# Ansprechpartner
- Frau Petermann
- 03321- 403 5414
- _[E-Mail schreiben](mailto:naturschutz@havelland.de)_
- Frau Zellmer
- 03321- 403 5435
- _[E-Mail schreiben](mailto:klimaschutz@havelland.de)_
- Frau Koletnik
- 03321- 403 5446
- _[E-Mail schreiben](mailto:klimaschutz@havelland.de)_
Rechtliche Grundlagen
_[Landeshaushaltsordnung (LHO)](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lho)_
_[Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO](https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221505)_
_[ANBest-P](https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/ANBest-P.pdf)_
_[ANBest-G](https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/sixcms/media.php/102/allgemeine_nebenbestimmungen_fuer_zuwendungen_zur_projektfoerderung_an_gemeinden_%28an-best-g%29.4877215.pdf)_