Landesförderprogramm "Kulturelle Bildung und Partizipation"
# **“Über das Programm**
Mit dem Förderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Projekte und Initiativen der Kulturellen Bildung in Brandenburg mit besonderem Fokus auf der Teilhabe und Integration von allen in Brandenburg lebenden Menschen, unabhängig ihrer Herkunft.
Neben der Projektförderung ist zudem auch eine überjährige Förderung möglich für Vorhaben, welche die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinaus wirken bzw.\
bestehen bleiben. Mit einem jährlichen Fördervolumen von 400.000 Euro konnten so in den Jahren 2015 bis 2024 394 Projekte realisiert werden.
Als Trägerin des Förderprogramms berät und begleitet die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg Akteur:innen Kultureller Bildung. Durch die engmaschige Betreuung der geförderten Projekte soll die Vielfalt der Angebote in den Regionen erhöht werden.\
Auch kleine Vereine haben so die Möglichkeit, sich zu etablieren.
## **Förderlinie I: Projektförderung**
In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die
- neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
- noch nicht begonnen haben und
- bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.05. für das laufende Jahr und zum 15.10. für das Folgejahr möglich.
## **Förderlinie II: Strukturförderung**
In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die
- mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
- die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. für bis zu drei Folgejahren möglich.
## **Download**
**[Flyer Landesförderprogramm](https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/wp-content/uploads/BKG_PKB_Flyer-Landesfoerderprogramm.pdf)”**
Quelle: URL: [https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/lfp-ueber-das-programm/](https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/lfp-ueber-das-programm/); Abrufdatum: 02.02.2026