Förderprogramm vom Verein Spiel des Jahres e.V.
**“Der Verein Spiel des Jahres startet sein Förderprogramm für das Jahr 2026 und nimmt bis um 1. März 2026 Anträge entgegen.**
**[Formular FÖRDERANTRAG 2026 ➜](https://www.spiel-des-jahres.de/wp-content/uploads/2026/01/SdJ_Foerderantrag_2026-1.pdf)**
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Förderprogramms liegt in der Möglichkeit, es mit weiteren Fördertöpfen aus den Bereichen Kultur, Kinder, Jugend, Familie, Zusammenleben der Generationen, Demokratieförderung etc. zu kombinieren. Denn der Spiel des Jahres e.V. begrüßt es ausdrücklich, wenn für Projekte auch bei anderen Institutionen Fördermittel beantragt werden, da dies zur größeren Sichtbarkeit des Kulturguts Spiel beiträgt. Sollte die Einbringung von Eigenmitteln erforderlich sein, kann hierfür ein Zuschuss in entsprechender Höhe gewährt werden.
Der Spiel des Jahres e.V. fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als **Kulturgut** in der Gesellschaft zu stärken.
Das Förderprogramm umfasst verschieden Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen:\
■ Bibliotheken und Ludotheken\
■ Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen\
■ Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe\
■ Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote\
■ Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen\
■ das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten\
■ Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen\
■ Festivals, Conventions und Tagungen\
■ Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
## **Förderprogramm – Ablauf und Beantragung**
- Der **Einreichungszeitraum** für das Förderprogramm 2026 läuft bis zum 1. März 2026. Anträge für große Einrichtungen und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, Publikationen sowie wissenschaftliche Vorhaben können unabhängig von der Einreichungsfrist gestellt werden.
- **Antragsberechtigt** sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Gesellschaften. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Vorzulegen sind ein **Projektplan**, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine **Kostenaufstellung**. Anträge dürfen nur für neue Projekte gestellt werden.
- In der **Projektkonzeption** muss eine **Person** benannt werden, die für die Spiele verantwortlich ist und deren Einsatz gewährleistet. Der reine Aufbau einer Spielesammlung wird nicht gefördert, ebenso wenig wie herkömmliche herkömmliche Openair-Bodenspiele, Kicker, Tischtennisplatten etc.
- Die **Anschaffung von Brett- und Kartenspielen** ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Spiele müssen im örtlichen **Spielefachhandel** erworben werden.
- Das **Mobiliar** einer Einrichtung kann gefördert werden, wenn die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Umfang des Projektes stehen und zwei Drittel der beantragten Summe nicht überschreiten. Bauliche Investitionen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie Umzugskosten sind nicht förderfähig.
- **Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten** und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten. Verpflegung, Snacks und Getränke werden nicht übernommen.
- Um die unvoreingenommene Jurytätigkeit des Vereins Spiel des Jahres in jeder Hinsicht zu gewährleisten, ist die **Entwicklung von Spielen**, die in den Handel gelangen sollen oder dies eines Tages könnten, **in keiner Weise förderfähig**.
- Nach **Abschluss des Projektes** muss dem Spiel des Jahres e.V. ein Bericht mit Fotos, der auf spiel-des-jahres.de veröffentlicht wird, und ein Finanzbericht vorgelegt werden. Bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Umsetzung verlangt der Spiel des Jahres e.V. von der Antragsteller:in die Fördergelder zurück. Für Projekte, die ein Jahr nach Ausschüttung der Gelder noch nicht abgeschlossen sind, ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres ein Zwischenbericht zu erstellen.
**Das Förderprogramm des Vereins Spiel des Jahres besteht seit 2012. Insgesamt wurden seitdem 947 Projekte mit einer Gesamtsumme von zirka 870.000 Euro unterstützt, um dem Kulturgut Spiel in der Gesellschaft eine höhere Sichtbarkeit verschaffen. Darüber hinaus finanziert der Spiel des Jahres e.V. unter anderem Wissenschaftler:innen-Stellen (nach zwei Promotionsstipendien momentan einen Post-Doc) an der Universität Konstanz, hat umfangreiche Aktivitäten im Rahmen der Museen der Stadt Nürnberg gefördert, bezahlt das [Deutsche Nachwuchs-Spieleautor:innen-Stipendium](https://www.spiel-des-jahres.de/stipendium/) und unterstützt die [Initiative „Spielend für Toleranz“](https://www.spiel-des-jahres.de/spielend-fuer-toleranz/).**
[Alle im Rahmen des Förderprogramms finanzierten Projekte und einige Berichte ➜](https://www.spiel-des-jahres.de/gefoerderte-projekte/)”
Quelle: In: URL [https://www.spiel-des-jahres.de/foerderprogramm/](https://www.spiel-des-jahres.de/foerderprogramm/); Abrufdatum am 29.01.2026