Ehrenamtliche Schiedsstellen
# **Ehrenamtliche Schiedsstellen – Aufgaben, Tätigkeit und Vergütung**
#### **1. Was sind ehrenamtliche Schiedsstellen?**
Ehrenamtliche Schiedsstellen (auch Schiedsleute oder Schiedspersonen genannt) sind unabhängige, neutrale Vermittler, die bei Konflikten zwischen Bürgern, Nachbarn oder Unternehmen helfen. Sie bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und tragen so zur Entlastung der Gerichte bei. Schiedsstellen sind in vielen Gemeinden und Städten in Deutschland eingerichtet und arbeiten auf Basis des Schiedsstellengesetzes der jeweiligen Bundesländer.
#### **2. Aufgaben der ehrenamtlichen Schiedsstellen**
- **Vermittlung bei Konflikten:** Schiedsleute versuchen, zwischen den Streitparteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- **Schlichtung:** Sie leiten Schlichtungsgespräche und helfen, Kompromisse zu erarbeiten.
- **Rechtliche Aufklärung:** Schiedsleute informieren über rechtliche Möglichkeiten und Grenzen, ohne selbst rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen.
- **Protokollierung:** Bei erfolgreicher Einigung wird ein Schlichtungsprotokoll erstellt, das vor Gericht als Beweismittel dienen kann.
#### **3. Dauer der Tätigkeit**
- **Amtszeit:** Ehrenamtliche Schiedsleute werden in der Regel für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
- **Zeitaufwand:** Der zeitliche Umfang hängt von der Anzahl der anfallenden Fälle ab. Schiedsleute sind flexibel einsetzbar und können ihre Tätigkeit mit anderen Verpflichtungen vereinbaren.
#### **4. Aufwandsentschädigung**
- **Grundsatz:** Ehrenamtliche Schiedsleute erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Diese ist je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich geregelt.
- **Höhe der Entschädigung:** Die Entschädigung orientiert sich oft an den tatsächlichen Auslagen (z. B. Fahrtkosten, Porto) und einem pauschalen Stunden- oder Sitzungsgeld. In einigen Bundesländern gibt es feste Sätze, in anderen wird die Entschädigung individuell festgelegt.
- **Kein Gehalt:** Es handelt sich nicht um ein Gehalt, sondern um eine Entschädigung für den zeitlichen und sachlichen Aufwand.
# **Wie wird man ehrenamtliche Schiedsperson? Voraussetzungen und Weg zur Tätigkeit**
#### **1. Voraussetzungen**
Um als ehrenamtliche Schiedsperson tätig zu werden, gelten in der Regel folgende Kriterien:
- **Persönliche Eignung:** Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und soziale Kompetenz.
- **Keine Vorstrafen:** Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist meist erforderlich.
- **Wohnsitz:** In der Regel muss man in der Gemeinde oder dem Bezirk wohnen, für den man als Schiedsperson tätig sein möchte.
- **Fachliche Kenntnisse:** Juristische Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht immer zwingend. Viele Bundesländer bieten Schulungen an.
- **Zeitliche Verfügbarkeit:** Bereitschaft, sich regelmäßig für Schlichtungsgespräche und Fortbildungen zur Verfügung zu stellen.
#### **2. Weg zur Schiedsperson**
- **Bewerbung:** Interessierte können sich bei der zuständigen Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung bewerben.
- **Auswahlverfahren:** Die Bewerber werden von einem Ausschuss (z. B. dem Schiedsstellenausschuss) geprüft und vorgeschlagen.
- **Wahl:** Die Schiedspersonen werden meist vom Gemeinderat oder einer ähnlichen Institution für eine Amtszeit (meist fünf Jahre) gewählt.
- **Vereidigung:** Nach der Wahl erfolgt die Vereidigung oder Verpflichtung.
- **Einführung:** Neue Schiedspersonen erhalten eine Einführung und Fortbildung, oft durch das zuständige Amtsgericht oder die Gemeinde.
#### **3. Fortbildung und Unterstützung**
- **Regelmäßige Schulungen:** Viele Bundesländer bieten Fortbildungen zu rechtlichen und kommunikativen Themen an.
- **Netzwerk:** Schiedspersonen können sich in regionalen oder überregionalen Arbeitskreisen austauschen.
- **Materialien:** Es gibt Handbücher, Musterprotokolle und Leitfäden zur Unterstützung.
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#### **Fazit**
Ehrenamtliche Schiedsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Konfliktlösung und Entlastung der Justiz. Sie arbeiten unabhängig, neutral und auf ehrenamtlicher Basis. Die Tätigkeit ist zeitlich begrenzt, aber verlängerbar, und wird durch eine Aufwandsentschädigung anerkannt.