Rechtsfrage: Vereinsmitglied ab wann
# Rechtsfrage: Wurde sie mit der Wahl zur zweiten Vorsitzenden automatisch Vereinsmitglied?
Bei der Vorstandswahl wurde eine Kandidatin zur zweiten Vorsitzenden gewählt, die länger schon ehrenamtlich für den Verein tätig ist, aber bis jetzt keinen Mitgliedsantrag für eine ordentliche Mitgliedschaft abgegeben hat.
Grundsätzlich müssen Personen, die dem Vorstand angehören, nur dann Vereinsmitglieder sein, wenn die Satzung dies vorschreibt. Wenn dies nicht der Fall ist, können auch Nichtmitglieder Vorstandsämter bekleiden.
Unabhängig davon wird aber mit der Wahl zur Bekleidung eines Vorstandsamts nicht „automatisch“ eine Mitgliedschaft im Verein begründet werden können, noch ergeben sich aus dieser Stellung mitgliedschaftliche Rechte. Dafür ist grundsätzlich der in der Satzung geregelte Weg zum Eintritt in den Verein erforderlich.
(Quelle: Benedetto Deutsches Ehrenamt. [https://benedetto.deutsches-ehrenamt.de/vereinsmagazin/rechtsfrage-wir-wuerden-gern-auf-veranstaltungen-kuchen-gegen-spende-verkaufen-ist-das-zulaessig/](https://benedetto.deutsches-ehrenamt.de/vereinsmagazin/rechtsfrage-wir-wuerden-gern-auf-veranstaltungen-kuchen-gegen-spende-verkaufen-ist-das-zulaessig/); Abrufdatum 17.09.2025)