Datenschutz im Verein
## **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**
- regelt den Umgang und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
- das Sammeln von Daten soll auf ein Minimum begrenzt werden
## **Was sind personenbezogene Daten?**
- alle Informationen, um eine Person zu identifizieren z. B. Name, Adresse, E-Mail, Geburtstag, Telefonnummer, Kontodaten, IP- Adresse etc.
## **Was muss ich beachten?**
- Datensparsamkeit: nur Daten erheben, die auch zwingend zur Erfüllung des Vereinszweck benötigt werden
- Erfüllung der Informationspflicht (vgl. Art. 13 DSGVO)
- Einholung einer Einwilligungserklärung (vgl. Art. 6, Art. 7 DSGVO)
- Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung und Recht auf Löschung beachten (vgl. Art. 15 -17 DSGVO)
- ggf. Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Empfehlung: wenn 10 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind)
- bei Datenverlust sind Sie verpflichtet, dies binnen 72 Stunden den Landesbeauftragten und den Betroffenen mitzuteilen (vgl. Art. 33, 34 DSGVO)