Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht ab 01.01.2026
**DSEE erklärt: Steueränderungsgesetz 2025 - Das ändert sich für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen**
**Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Damit sind wichtige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht am 01.01.2026 in Kraft getreten.**
Änderungen:
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro
- Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro
- Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro
- E-Sport bezeichnet den organisierten, wettbewerbsorientierten Wettkampf mit Computerspielen. Dieser wird nun als gemeinnützig behandelt.
**Die DSEE hat die Änderungen unter diesem [Link ](https://dsee-lernportal.de/course/Steueraenderungsgesetz-26)auch noch einmal zusammengefasst und erläutert.**