Versicherungsschutz
# **Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte**
Über einen Landessammelversicherungsvertrag zur Unfall- und Haftpflichtversicherung hat die brandenburgische Landesregierung ehrenamtlich Engagierte versichert. Das Sozialministerium ist dafür zuständig.
Voraussetzung ist, dass diese ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht.
Der Versicherungsschutz ist subsidiär, d.h. nachrangig- er greift nur in Fällen, in denen keine anderweitige Absicherung besteht.
**Ausnahme:** Hat der Engagierte eine eigene private Unfallversicherung abgeschlossen, muss er diese nicht vorrangig in Anspruch nehmen. Für die Inanspruchnahme des gewährten Versicherungsschutzes ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.
**nicht versichert- Unfallversicherung:**
- Personen mit gesetzlichem Unfallversicherungsschutz
- wenn der Träger eine Unfallversicherung abgeschlossen hat (aber ggf. Leistungsausgleich bei bestehenden Differenzen)
- Betreute/Teilnehmer, die vor Ort selbst nicht ehrenamtlich tätig sind
**nicht versichert- Haftpflichtversicherung:**
- wenn das Haftpflichtrisiko anderweitig abgesichert ist
- Betreute/Teilnehmer, die vor Ort selbst nicht ehrenamtlich tätig sind
- Organisationen, für welche das Engagement erbracht wird
Für Fragen im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH\
Ecclesiastraße 1-4\
32758 Detmold\
Telefon: 05231 603-6112\
Telefax: 05231 603-197\
E-Mail: [ehrenamt@ecclesia.de](mailto:ehrenamt@ecclesia.de)\
Internet: [www.ecclesia.de](http://www.ecclesia.de/)
**Hinweis:** Im Rahmen ihrer Möglichkeiten müssen Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. selbst für den Versicherungsschutz ihrer Engagierten sorgen!
**Achtung:** Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bietet keinen Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte, die nicht zu den im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 2 SGB VII) genannten Personengruppen zählen.
**Tipp:** Es empfiehlt sich eine private Absicherung. Diese kann entweder durch den Träger als Gruppenunfallversicherung oder durch Sie selbst mit einer privaten Unfallversicherung erfolgen.
# **Versicherungen für Vereine**
Überblick zu verschiedenen Versicherungen:
## **Vereinshaftpflichtversicherung**
- wichtigste Versicherung für einen Verein
- deckt Schäden ab, die im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen
- schützt die im Verein tätigen Personen bei Personen- und Sachschäden
## **Vermögensschadenshaftpflichtversicherung**
- schützt das Vereinsvermögen
- deckt Vermögensschäden ab, die durch Versäumnisse, schuldhafte Pflichtverletzung oder Fehlentscheidungen verursacht wurden
- versichert sind alle Organe und Vereinsmitglieder die haupt- und ehrenamtlich tätig sind
## **D&O- Versicherung (Directors and Officers)**
- der Vorstand (bzw. die Organe des Vereins) haften grundsätzlich uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen
- die D&O- Versicherung deckt für diesen Personenkreis Vermögensschäden ab, die der Verein oder ein Dritter durch fahrlässige Pflichtverletzung eines Organs erfährt
- Organmitglieder, die unentgeltlich tätig sind und für ehrenamtlich tätige Personen, die max. eine Vergütung von 840 Euro/Jahr erhalten, haften nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (vgl. § 31 a ff BGB)
## **Veranstalterhaftpflichtversicherung**
- Vereinshaftpflichtversicherung deckt keine Veranstaltungsrisiken ab, die über eine gewöhnliche Vereinsveranstaltung hinausgehen
- springt ein, wenn Verein als Veranstalter für einen Personen- oder Sachschaden haftbar gemacht werden kann
- Tipp: Vereinsschutzbriefe bieten oft ein komplettes Paket an.
## **Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung**
- organisiert der Verein Ausfahrten oder Reisen für seine Mitglieder, tritt der Verein als Reiseveranstalter auf
- wenn der Gesamtpreis mehrere Leistungen beinhaltet (Übernachtung, Bustransfer, Ausflüge, Verpflegung) gilt die Reise als Pauschalreise gem. § 651 a BGB
- nach Reisevertragsrecht haftet dann der Verein auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Reiseteilnehmer entstehen
## **Rechtschutzversicherung**
- trägt die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten
- individuelle Beratung für Vereine empfohlen
## **Inventar- und Gebäudeversicherung**
- bei eigenem Büro oder Vereinsheim werden Brände, Wasserschäden und Einbruch abgesichert
## **Gruppenunfallversicherung**
- schützt die ganze Gruppe bei Ausflügen oder Aktivtäten
- kann aber zeitlich und räumlich eingeschränkt sein
## **KfZ- und Dienstfahrtversicherung**
- bei Vorhandensein eines vereinseigenen Fahrzeugs oder auch bei Mitgliedern, die für vereinsbedingte Fahrten ihren privaten PKW nutzen