Organisations- und Rechtsform
# Kurz und knapp:
- Vereine können selbst entscheiden, ob sie sich ins **Vereinsregister eintragen** lassen oder nicht – es besteht keine Pflicht!
- Unterscheidung zum eingetragenen Verein besteht darin, dass nicht eingetragene Vereine keine Rechtspersönlichkeit besitzen und somit keine juristische Person darstellen
- gibt noch viele andere Rechtsformen für Vereine:
- Gemeinnützige, mildtätige & kirchliche Vereine
- Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
- Wirtschaftliche & Nicht-wirtschaftliche Vereine
- Verbände & Dachverbände
- Fördervereine & Stiftungen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG)
- Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
**Gemeinnützige Vereine** & Verbände verfolgen ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und profitieren daher von Steuererleichterungen und anderen Vorteilen.
Der **eingetragene Verein**, oft als e. V. bezeichnet, ist in Deutschland eine der gängigsten Gesellschaftsformen. Sein wesentliches Merkmal ist der **ideelle Zweck**, was bedeutet, dass er keinen wirtschaftlichen Gewinn anstrebt. Als juristische Person verfügt ein e.V. über eigene Rechte und Pflichten, die es ihm erlauben, rechtliche Schritte in eigenem Namen zu unternehmen.